Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Telekommunikationsdienstleistungen
BKTV GmbH – Version 2.1, Stand August 2026
1. Geltungsbereich
§ 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche von der BKTV GmbH erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen sowie für alle damit verbundenen Leistungen, Lieferungen und Nebenleistungen.
(2) Die AGB gelten insbesondere für die Bereitstellung von Breitband-Internetdiensten über Glasfaserinfrastruktur, die Überlassung von Netzkomponenten sowie für sonstige vertraglich vereinbarte Telekommunikationsleistungen.
(3) Sie gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sowie gegenüber Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB), soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorsehen.
(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die BKTV GmbH deren Geltung ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.
(5) Änderungen oder Ergänzungen einzelner Verträge berühren die Geltung dieser AGB nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsbestandteile Bestandteile des Vertragsverhältnisses sind – in nachstehender Reihenfolge –:
- Einzelvertrag
- Vertragszusammenfassung (soweit gesetzlich vorgeschrieben)
- Leistungsbeschreibung
- Service Level Agreement (SLA), sofern vereinbart
- Preisblatt
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Bei Widersprüchen gilt die jeweils höherrangige Vertragsgrundlage.
2. Begriffsbestimmungen
§ 3 Definitionen BKTV-Netz: Das von der BKTV GmbH betriebene Telekommunikationsnetz einschließlich aller aktiven und passiven Netzkomponenten.
Hausübergabepunkt (HÜP): Übergang zwischen öffentlichem Telekommunikationsnetz und hausinterner Anschlussführung.
ONT: Optical Network Terminal; Eigentum der BKTV GmbH.
Netzabschlusspunkt: RJ45-Ethernet-Schnittstelle am ONT. Bis zu diesem Punkt reicht die Verantwortung der BKTV GmbH.
Kundennetz: Alle Einrichtungen hinter dem Netzabschlusspunkt; Verantwortung des Kunden.
Verfügbarkeit: Die im Einzelvertrag oder SLA definierte Bereitstellung der Dienste.
Störung: Beeinträchtigung der vertraglich geschuldeten Leistung innerhalb des Verantwortungsbereiches der BKTV GmbH.
Wartung: Geplante Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung des Netzbetriebes.
Entstörung: Maßnahmen zur Analyse und Beseitigung gemeldeter Störungen.
Höhere Gewalt: Außergewöhnliche, unabwendbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches der Vertragsparteien.
3. Vertragsabschluss
§ 4 Zustandekommen des Vertrags (1) Angebote der BKTV GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Bereitstellung der vereinbarten Telekommunikationsdienstleistung zustande.
(3) Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist die technische Realisierbarkeit des Anschlusses.
(4) Ist die Herstellung technisch nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, kann die BKTV GmbH vom Vertragsabschluss Abstand nehmen oder ein angepasstes Angebot legen.
4. Leistungsumfang
§ 5 Leistungen (1) Die BKTV GmbH erbringt Telekommunikationsdienstleistungen über ihre eigene Glasfaserinfrastruktur sowie – soweit erforderlich – über Vorleistungsnetze Dritter.
(2) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Einzelvertrag, der Leistungsbeschreibung, dem Preisblatt und einem gegebenenfalls vereinbarten SLA.
(3) Die BKTV GmbH ist berechtigt, ihre Netzinfrastruktur technisch weiterzuentwickeln oder auszutauschen, sofern die vereinbarte Leistung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(4) Ein Anspruch auf eine bestimmte Leitungsführung, Routingvariante oder den Einsatz bestimmter technischer Komponenten besteht nicht.
5. Herstellung des Anschlusses
§ 6 Anschlussherstellung (1) Voraussetzung für die Herstellung des Anschlusses ist die technische Realisierbarkeit sowie das Vorliegen aller erforderlichen Zustimmungen.
(2) Der Kunde hat den Zugang zu den Installationsorten während vereinbarter Termine sicherzustellen.
(3) Vergebliche Anfahrten oder kurzfristig abgesagte Termine können gemäß Preisblatt verrechnet werden.
6. Telekommunikationsinfrastruktur
§ 7 Infrastruktur (1) Sämtliche Glasfaserkabel, Leerrohre, Muffen, Spleißboxen, Hausübergabepunkte, ONT sowie aktive und passive Netzkomponenten bleiben Eigentum der BKTV GmbH.
(2) Veränderungen oder Arbeiten an diesen Einrichtungen dürfen ausschließlich durch die BKTV GmbH oder autorisierte Servicepartner vorgenommen werden.
(3) Festgestellte Beschädigungen oder Störungen an der Infrastruktur sind der BKTV GmbH unverzüglich zu melden.
7. Netzabschlusspunkt
§ 8 Netzabschlusspunkt (1) Der Netzabschlusspunkt ist die RJ45-Ethernet-Schnittstelle des ONT.
(2) Bis einschließlich dieses Netzabschlusspunktes trägt die BKTV GmbH die Verantwortung für die vertragsgemäße Bereitstellung des Anschlusses.
(3) Hinter dem Netzabschlusspunkt beginnt das Kundennetz. Für dessen Betrieb, Sicherheit und Funktion ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
8. Eigentumsverhältnisse
§ 9 Eigentum (1) Alle von der BKTV GmbH bereitgestellten Netzkomponenten verbleiben, sofern nichts anderes vereinbart wurde, im Eigentum der BKTV GmbH.
(2) Der Kunde hat diese Einrichtungen sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung, Verlust oder unbefugtem Zugriff zu schützen.
(3) Nach Vertragsende sind Eigentumsgegenstände der BKTV GmbH auf Verlangen herauszugeben oder deren Demontage zu ermöglichen.
9. Endgeräte und Router
§ 10 ONT und Router (1) Das Optical Network Terminal (ONT) wird von der BKTV GmbH bereitgestellt und verbleibt während der gesamten Vertragsdauer in deren Eigentum.
(2) Installation, Austausch, Konfiguration und Firmware-Updates des ONT dürfen ausschließlich durch die BKTV GmbH oder einen von ihr autorisierten Servicepartner erfolgen.
(3) Der Kunde kann, soweit technisch kompatibel, einen eigenen Router verwenden. Alternativ kann ein von der BKTV GmbH bereitgestellter Router genutzt werden.
(4) Die BKTV GmbH schuldet die vereinbarte Leistung ausschließlich bis zum Netzabschlusspunkt (RJ45). Für Router, WLAN, strukturierte Verkabelung und sonstige Einrichtungen des Kundennetzes ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
10. Autorisierte Service- und Installationspartner
§ 11 Einsatz von Servicepartnern (1) Die BKTV GmbH ist berechtigt, zur Herstellung, Wartung, Entstörung, Modernisierung und Demontage autorisierte Service- und Installationspartner einzusetzen.
(2) Derzeit ist Elektro Schmelzer Mario autorisierter Service- und Installationspartner der BKTV GmbH.
(3) Vertragspartner des Kunden bleibt ausschließlich die BKTV GmbH. Rechte und Pflichten aus dem Telekommunikationsvertrag werden durch den Einsatz eines Servicepartners nicht berührt.
11. Pflichten des Kunden
§ 12 Mitwirkungspflichten (1) Der Kunde hat alle Voraussetzungen zu schaffen, die für die Herstellung und den Betrieb des Anschlusses erforderlich sind.
(2) Änderungen von Name, Anschrift, E-Mail-Adresse oder sonstigen vertragsrelevanten Daten sind unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der Kunde hat den Zugang zu technischen Einrichtungen für vereinbarte Arbeiten sicherzustellen.
§ 13 Zulässige Nutzung (1) Der Anschluss darf ausschließlich im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften genutzt werden.
(2) Unzulässig sind insbesondere Spam-Versand, Phishing, Schadsoftware, Botnetze, DDoS-Angriffe, unbefugte Zugriffe auf fremde Systeme sowie sonstige rechtswidrige Nutzungen.
(3) Der Kunde hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um eine missbräuchliche Nutzung seines Anschlusses durch Dritte zu verhindern.
§ 14 Kundennetz (1) Planung, Betrieb, Wartung und Absicherung des Kundennetzes obliegen ausschließlich dem Kunden.
(2) Die BKTV GmbH haftet nicht für Funktionsstörungen, die durch Router, Switches, WLAN-Systeme, Endgeräte, Software oder Verkabelung des Kundennetzes verursacht werden.
(3) Die vereinbarte Bandbreite wird ausschließlich am RJ45-Netzabschlusspunkt bereitgestellt. Einschränkungen innerhalb des Kundennetzes stellen keinen Mangel der Leistung der BKTV GmbH dar.
12. Betrieb, Wartung und Entstörung
§ 15 Betrieb des Telekommunikationsnetzes (1) Die BKTV GmbH betreibt ihre Telekommunikationsinfrastruktur nach dem Stand der Technik und ist um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der vereinbarten Dienste bemüht.
(2) Eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann aufgrund technischer, betrieblicher oder gesetzlicher Gegebenheiten nicht gewährleistet werden.
(3) Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartungsarbeiten, Modernisierungen, höhere Gewalt, Stromausfälle, behördliche Anordnungen oder Beschädigungen der Infrastruktur entstehen.
(4) Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Netzsicherheit und Netzintegrität haben Vorrang vor einer ununterbrochenen Leistungserbringung.
§ 16 Wartungsarbeiten (1) Die BKTV GmbH ist berechtigt, geplante Wartungs-, Erweiterungs-, Modernisierungs- und Instandhaltungsarbeiten durchzuführen.
(2) Geplante Wartungen werden nach Möglichkeit außerhalb der Hauptnutzungszeiten vorgenommen.
(3) Soweit technisch sinnvoll, werden Kunden über geplante Wartungsarbeiten mit voraussichtlichen Auswirkungen vorab informiert.
(4) Wartungsarbeiten begründen keinen Anspruch auf Entgeltminderung, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.
§ 17 Störungsmeldung (1) Der Kunde hat Störungen unverzüglich unter Angabe der bekannten Umstände zu melden.
(2) Die Störungsmeldung soll insbesondere Kundennummer, Installationsadresse, Erreichbarkeit und eine möglichst genaue Fehlerbeschreibung enthalten.
(3) Der Kunde unterstützt die BKTV GmbH bei der Eingrenzung und Behebung der Störung im zumutbaren Umfang.
§ 18 Entstörung (1) Nach Eingang einer ordnungsgemäßen Störungsmeldung beginnt die BKTV GmbH innerhalb ihrer Servicezeiten mit der Fehleranalyse.
(2) Reaktions-, Wiederherstellungsund Entstörungszeiten richten sich nach einem vereinbarten Service Level Agreement (SLA) oder, sofern kein SLA besteht, nach den betrieblichen Möglichkeiten.
(3) Die BKTV GmbH entscheidet über Art und Umfang der Entstörung, insbesondere über Fernwartung oder Vor-Ort-Einsatz.
(4) Zur Entstörung dürfen autorisierte Service- und Installationspartner eingesetzt werden.
§ 19 Störungen außerhalb des Verantwortungsbereiches (1) Die BKTV GmbH haftet nicht für Einschränkungen, deren Ursache außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegt.
(2) Dies betrifft insbesondere Störungen bei Vorleistungsanbietern, Backbone-Betreibern, Rechenzentren, Internet Exchange Points, DNS-Diensten, Stromversorgern oder Beschädigungen durch Dritte.
§ 20 Notfallmaßnahmen (1) Zum Schutz des Netzbetriebes ist die BKTV GmbH berechtigt, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren zu treffen.
(2) Geht von einem Anschluss eine erhebliche Gefährdung für die Netzsicherheit aus, kann dieser vorübergehend eingeschränkt oder gesperrt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(3) Nach Wegfall der Ursache wird die Leistung unverzüglich wiederhergestellt, soweit keine anderen rechtlichen oder technischen Hindernisse bestehen.
13. Entgelte und Zahlungsbedingungen
§ 21 Entgelte (1) Für die von der BKTV GmbH erbrachten Leistungen gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäß Preisblatt.
(2) Einmalige Entgelte sind nach Herstellung des Anschlusses, laufende Entgelte monatlich im Voraus fällig, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Zusatzleistungen und Sonderleistungen werden nach dem jeweils gültigen Preisblatt verrechnet.
§ 22 Rechnungslegung (1) Rechnungen werden in elektronischer Form bereitgestellt, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(2) Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb der gesetzlichen Fristen schriftlich geltend zu machen.
(3) Die Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung bleibt von einer Rechnungseinwendung unberührt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
§ 23 Zahlungsverzug (1) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die BKTV GmbH berechtigt, Verzugszinsen im gesetzlich zulässigen Ausmaß sowie notwendige Mahnund Inkassokosten zu verrechnen.
(2) Bei erheblichem oder wiederholtem Zahlungsverzug kann die Leistung nach vorheriger Ankündigung eingeschränkt oder gesperrt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(3) Nach vollständigem Ausgleich der offenen Forderungen wird die Leistung unverzüglich wiederhergestellt, sofern keine sonstigen Hinderungsgründe bestehen.
§ 24 Wertsicherung (1) Die BKTV GmbH ist berechtigt, laufende Entgelte entsprechend einer im Vertrag vereinbarten Wertsicherungsklausel anzupassen.
(2) Gesetzliche Informationsund Zustimmungspflichten bleiben unberührt.
14. Vertragsdauer und Beendigung
§ 25 Vertragsdauer (1) Beginn, Mindestvertragsdauer und Kündigungsfristen richten sich nach dem Einzelvertrag.
(2) Nach Ablauf einer vereinbarten Mindestvertragsdauer verlängert sich der Vertrag nur, soweit dies vertraglich vereinbart und gesetzlich zulässig ist.
§ 26 Ordentliche Kündigung (1) Beide Vertragsparteien können den Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist ordentlich kündigen.
(2) Die Kündigung bedarf der Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
§ 27 Außerordentliche Kündigung (1) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen, missbräuchlicher Nutzung oder nachhaltigem Zahlungsverzug vor.
(3) Gesetzliche Rechte der Verbraucher bleiben unberührt.
15. Haftung
§ 28 Haftung (1) Die BKTV GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die BKTV GmbH ausschließlich für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden besteht nur, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen dies vorsehen.
(4) Die Haftung für Personenschäden sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
16. Datenschutz
§ 29 Datenschutz (1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Datenschutzgesetzes (DSG) sowie der einschlägigen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
(2) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der jeweils gültigen Datenschutzerklärung der BKTV GmbH zu entnehmen.
(3) Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Vertragsdurchführung, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Grundlage einer wirksamen Einwilligung erforderlich ist.
17. Netzneutralität
§ 30 Netzneutralität (1) Die BKTV GmbH behandelt den Datenverkehr grundsätzlich gleich und beachtet die geltenden europäischen und nationalen Vorschriften zur Netzneutralität.
(2) Zulässige Verkehrsmanagementmaßnahmen bleiben hiervon unberührt, soweit sie gesetzlich erlaubt, verhältnismäßig und technisch erforderlich sind.
18. Änderungen der AGB
§ 31 Änderungen (1) Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Kunden werden über Änderungen in geeigneter Form informiert. Gesetzlich vorgesehene Rechte, insbesondere Kündigungsrechte, bleiben unberührt.
19. Höhere Gewalt
§ 32 Höhere Gewalt (1) Ereignisse höherer Gewalt entbinden die betroffene Vertragspartei für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von der Pflicht zur Leistung.
(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terrorismus, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Stromausfälle oder vergleichbare, nicht vorhersehbare Ereignisse.
20. Schlussbestimmungen
§ 33 Schlussbestimmungen (1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit keine zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen entgegenstehen.
21. Beschwerden und Schlichtung
§ 34 Beschwerden (1) Kunden können Beschwerden über die Erbringung der vertraglichen Leistungen schriftlich, elektronisch oder telefonisch bei der BKTV GmbH einbringen.
(2) Die BKTV GmbH bemüht sich um eine rasche und außergerichtliche Klärung berechtigter Beschwerden.
(3) Gesetzliche Rechte auf die Anrufung der zuständigen Schlichtungsstelle bleiben unberührt.
22. Sperre des Anschlusses
§ 35 Anschlusssperre (1) Die BKTV GmbH ist berechtigt, den Anschluss vorübergehend einzuschränken oder zu sperren, wenn dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder zum Schutz der Netzintegrität erforderlich ist.
(2) Eine Sperre kann insbesondere bei missbräuchlicher Nutzung, schwerwiegenden Sicherheitsvorfällen oder erheblichem Zahlungsverzug erfolgen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(3) Nach Wegfall des Sperrgrundes wird die Leistung unverzüglich wiederhergestellt.
23. Umzug und Vertragsübernahme
§ 36 Umzug (1) Ein Umzug des Anschlusses setzt die technische Realisierbarkeit am neuen Standort voraus.
(2) Besteht am neuen Standort keine technische Möglichkeit zur Leistungserbringung, gelten die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen.
§ 37 Vertragsübernahme (1) Eine Übertragung des Vertrags auf Dritte bedarf der Zustimmung der BKTV GmbH, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.
24. Aufrechnung und Abtretung
§ 38 Aufrechnung (1) Eine Aufrechnung gegen Forderungen der BKTV GmbH ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der BKTV GmbH anerkannten Gegenforderungen zulässig, soweit gesetzlich zulässig.
§ 39 Forderungsabtretung (1) Die BKTV GmbH ist berechtigt, Forderungen aus dem Vertragsverhältnis im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an Dritte abzutreten.
25. Service und Support
§ 40 Servicezeiten (1) Soweit kein Service Level Agreement (SLA) vereinbart wurde, erfolgen Support, Fehleranalyse und Entstörung während der von der BKTV GmbH bekanntgegebenen Servicezeiten.
(2) Außerhalb dieser Servicezeiten besteht kein Anspruch auf sofortige Bearbeitung, sofern keine zwingenden gesetzlichen Verpflichtungen oder gesonderten Vereinbarungen bestehen.
(3) Die jeweils aktuellen Kontaktmöglichkeiten und Servicezeiten werden auf der Website oder in geeigneter Form bekanntgegeben.
26. Kommunikation
§ 41 Elektronische Kommunikation (1) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass vertragsbezogene Informationen, Rechnungen und Mitteilungen – soweit gesetzlich zulässig – auch elektronisch übermittelt werden.
(2) Der Kunde hat Änderungen seiner E-Mail-Adresse oder sonstiger Kontaktdaten unverzüglich bekanntzugeben.
(3) Erklärungen gelten als zugegangen, sobald sie an die zuletzt bekannt gegebene Kontaktadresse ordnungsgemäß abgesendet wurden, soweit gesetzlich zulässig.
27. Verjährung
§ 42 Verjährung (1) Für Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(2) Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
28. Inkrafttreten und Dokumentenversion
§ 43 Inkrafttreten und Dokumentenversion
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit dem in der jeweiligen Fassung angegebenen Gültigkeitsdatum in Kraft.
(2) Frühere Fassungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren mit Inkrafttreten der neuen Fassung ihre Gültigkeit, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Die jeweils aktuelle Fassung wird den Kunden in geeigneter Weise zur Verfügung gestellt.